Wußten Sie schon? - Gebäude-Energiepaß


Der Gebäude-Energiepaß ist das Ergebnis der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", kurz "EU-Richtlinie" genannt. Die Umsetzung sollte eigentlich Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung, denn heute werden rund 40 % der verbrauchten Energie in der EU für die Heizung von Gebäuden benötigt. Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energiepaß beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird. Hauskäufer und Mieter erhalten damit Transparenz über die zu erwartenden Energiekosten und Hauseigentümer haben eine solide Entscheidungs-Grundlage für Investitionen geeigneter Energiesparmaßnhamen.

In Deutschland soll der Energiepaß (EU-Gebäudepaß) für den gesamten Gebäudebestand - für Wohnbauten und für Nicht-Wohnbauten - zum 1. Januar 2008 Pflicht werden. Die wichtigste Übergangslösung ist der dena-Gebäudeenergiepaß.

Energiepaß für Wohngebäude

Gemäß Artikel 7 Abs.1 der EU-Richtlinie ist bei Bau, Verkauf und Vermietung vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter der "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vorzulegen. Die Einigung der Ministerien vom 24. 10. 2006 sieht zwei verschiedene Energiepässe vor:
- bedarfsorientierter Paß für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten
- verbrauchsorientierter Paß für Gebäude ab 4 Wohneinheiten
Der bedarfsorientierte Energiepaß liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, den Öl- oder Gasverbrauch, die Wärmedämmung und über Anreize für Sanierungen. Die Gebäude müssen vor 1978 gebaut worden sein.
Der verbrauchsorientierte Energiepaß zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an. Er gilt für alle Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden.
Energiepaß für Nicht-Wohnbauten
Es handelt sich hier vor allem um kommunale Gebäude der Kreise, Städte und Gemeinden (Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Bürgerhäuser, Hallenbäder etc.). Gemäß Artikel 7 Abs. 3 der EU-Gebäuderichtlinie ist hier nicht nur ein Energiepaß aus- zustellen, bei allen öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche muß der Energiepaß auch ausgehängt werden. Eine erhöhte Anforderungen an die Qualifikation des Ausstellers stellt neben den Kenntnissen der Bauphysik und Heiztechnik Wissen zur Lüftung/Klimatisierung und Beleuchtung. Die inhaltliche Grundlage ist die DIN V 18599, die zur Zeit bundesweit vorgestellt und mit der Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2008 zum 01. 01. 2008 auch für den Neubau von Nicht-Wohnbauten verbindlich ist.
Energiepaß
Um Fördermittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muß immer einen Bedarfsausweis vorliegen.
Wie der Energiepaß letztlich konkret inhaltlich und äußerlich gestaltet wird, bleibt den jeweiligen Ländern der EU überlassen. In Deutschland wird damit alles verbindlich in der Novellierung der EnEV im Jahr 2008 geregelt sein.
Die Qualität der ausgestellten Energiepässe wird durch die Mindestqualifikation zugelassener Aussteller von Energiepässen gewährleistet. Alle qualifizierten Aussteller werden in der zentralen Aussteller-Datenbank der dena gelistet. Wir können Ihnen bei der Suche Ihres Energiepaß-Aussteller helfen. Dipl.-Ing. Michael Braun ist als Vor-Ort-Energieberater in der Energieberaterliste des RKW eingetragen. Nehmen Sie Verbindung mit uns auf! [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]

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